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Medizin-Asylanten kosten die Schweiz mutmasslich Millionen Franken

Article paru dans le Nebelspalter 08.05.2025

Die Fakten: Der Bundesrat soll Massnahmen gegen Asylgesuche ergreifen, die nur gestellt werden, um von einer medizinischen Behandlung in der Schweiz zu profitieren. Das hat der Nationalrat diese Woche entschieden. Solche Massnahmen sind nötig, denn der entsprechende Missbrauch hat die Schweiz wohl schon Millionen Franken gekostet.

Warum das wichtig ist: Das Gesundheitswesen der Schweiz ist besser als in den meisten anderen Ländern. Asylbewerber erhalten vom ersten Tag an eine medizinische Vollversorgung. Das lockt manche Ausländer an: Sie reisen in die Schweiz und stellen hier ein Asylgesuch. Dieses ist zwar meistens aussichtslos. Aber während des Prozesses können sich diese Personen auf Kosten der Schweiz gesund pflegen lassen.

Das Zitat: «Eine wachsende Zahl von Asylsuchenden, die genau wissen, dass ihr Gesuch keine Aussicht auf Erfolg hat, kommt in unser Land, um teure – sehr teure – medizinische Behandlungen zu erhalten. Sobald die Gesuchsteller in einem Asylzentrum registriert sind, sind sie automatisch krankenversichert. Ob das Gesuch später abgelehnt wird, spielt keine Rolle – sie haben die gewünschte Behandlung inzwischen erhalten.» (FDP- Nationalrätin Jacqueline de Quattro in der Parlamentsdebatte, siehe hier)

Der Beschluss des Nationalrats:

Der Nationalrat hat am letzten Montag mit 128 gegen 62 Stimmen einer Motion der Waadtländer FDP-Parlamentarierin Jacqueline de Quattro zugestimmt (siehe hier).

Die Motion verlangt vom Bundesrat, «Massnahmen zu ergreifen – sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene –, um das Phänomen der Asylgesuche, die nur gestellt werden, um von einer medizinischen Behandlung in der Schweiz zu profitieren, einzudämmen» (siehe hier).

Der Bundesrat selbst hatte für die Annahme des Vorstosses plädiert.

Gegen die Annahme sprachen sich die linken Parteien aus (siehe hier).

Der Anlass für den Vorstoss: Im Sommer 2024 hatte der Bund bekannt gegeben, dass er seit Beginn des Jahres bereits ein Dutzend Asylgesuche von Georgiern registriert habe, in denen pro Person über 10’000 Franken Kosten für medizinische Behandlungen in der Schweiz angefallen seien. Georgische Staatsangehörige haben praktisch keine Chancen, in der Schweiz Asyl zu bekommen (siehe hier).

«Ob das Gesuch später abgelehnt wird, spielt keine Rolle – die Asylbewerber haben die gewünschte Behandlung inzwischen erhalten»: FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro. Bild: Keystone

Beispiele von Medizin-Asylanten:

Versagende Organe: Jacqueline de Quattro sprach in der Ratsdebatte von sieben Georgiern mit vorläufigem Aufenthaltsstatus, die aktuell im Lausanner Unispital auf eine Organtransplantation warteten. Ein einziger entsprechender Eingriff bei den ehemaligen Asylbewerbern belaufe sich auf 250’000 bis 300’000 Franken. Die Kosten müssten vom Kanton Waadt bezahlt werden, da die Krankenkassen eine Übernahme abgelehnt hätten (siehe hier).

Wachkoma: 2023 stellte eine Familie aus Georgien ein Asylgesuch, um ihren erwachsenen Sohn, der nach einem Verkehrsunfall im Wachkoma lag, behandeln zu lassen. In Georgien sei eine adäquate Behandlung nicht möglich. Der Bund

ordnete im April 2024 die Wegweisung der Familie an. Doch das Bundesverwaltungsgericht hob den Vollzug der Wegweisung im Sommer 2024 auf. Die Behandlung des Wachkoma-Patienten hatte bis dahin 50’000 Franken gekostet (siehe hier).

Krebs: Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich letztes Jahr auch mit einem Ehepaar aus Georgien, dass erklärterweise nur darum in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt hatte, um dem krebskranken Ehemann eine gute medizinische Behandlung zu ermöglichen. Das Gericht entschied, dass medizinische Gründe allein nicht ausreichten, um die vom Bund verfügte Wegweisung als unzumutbar zu erklären (siehe hier).

Kaputte Zähne: Gemäss mehreren Quellen nutzen manche Asylbewerber mit aussichtslosem Gesuch den Aufenthalt in der Schweiz, um ihre Zähne sanieren zu lassen. In einigen Fällen gehe es auch um teure kieferorthopädische Behandlungen.

Kranke Kinder: Der «Nebelspalter» berichtete letztes Jahr über eine Roma-Familie aus Nordmazedonien, die bereits 2018 mit fadenscheinigen Asylgründen in die Schweiz eingereist war – offensichtlich in der Absicht, dass zwei kranke Kinder behandelt werden. Nach einer jahrelangen Odyssee durch Behördeninstanzen sprach das Bundesverwaltungsgericht der achtköpfigen Familie 2023 eine vorläufige Aufnahme zu – mit dem Argument, dass die beiden kranken Kinder in der Heimat nicht angemessen behandelt werden könnten (siehe hier).

Zu grosse Brüste: Manche Asylbewerberinnen und Ukrainerinnen (Schutzstatus S) lassen in der Schweiz ästhetische Operationen wie Brustverkleinerungen durchführen. Da die Krankenkassen solche Operationen in vielen Fällen sowieso nicht übernehmen, springt oft der Staat ein.

Chronische Krankheiten: Bestimmte Asylbewerber und Ukrainer (Schutzstatus S) sollen sich nur deswegen in der Schweiz aufhalten, um hier ihre chronischen Krankheiten oder chronischen Behinderungen behandeln zu lassen.

Zusammen mit weiteren Fällen, die aus Gründen des Quellenschutzes nicht ausgeführt werden können, wird klar, dass Medizin-Asylanten die Schweiz mutmasslich schon Millionen Franken gekostet haben.

Vorgeschlagene Massnahmen: Um dem medizinischen Asyltourismus zu begegnen, sind unter anderem diese Vorkehrungen denkbar:

Einreise von Georgiern erschweren: Auffällig viele Medizin- Asylanten kommen aus Georgien, wo es sich offenbar herumgesprochen, dass die Schweiz eine erstklassige Gesundheitsversorgung hat. Georgier können heute ohne Visa in die Schweiz einreisen, was es ihnen leicht macht, hierher zu kommen und ein (aussichtsloses) Asylgesuch zu stellen. Das könnte man erschweren.

Versorgung von Asylbewerbern einschränken: Die medizinischen Leistungen für Personen im Asylprozess könnten beschränkt und allenfalls sogar auf Notversorgung reduziert werden. Erst wer als Flüchtling anerkannt wird (oder eine vorläufige Aufnahme bekommt), hätte Anspruch auf das volle Programm. «Personen in laufenden Asylverfahren sollten nur einen stark eingeschränkten Katalog von Gesundheitsleistungen erhalten», sagte Nationalrat Pascal Schmid, Asylchef der SVP, zu «20 Minuten» (siehe hier).

Meine Einschätzung: Viele der beschriebenen Fälle gehen mit einer grossen menschlichen Tragik einher. Sind kranke Menschen erst einmal als Asylbewerber in der Schweiz, ist es aus ethischen Gründen fast nicht möglich, ihnen dringende medizinische Massnahmen vorzuenthalten und sie unbehandelt zurückzuschicken. Trotzdem kann es nicht sein, dass die Schweiz zu einem Gratis-Spital für die ganze Welt verkommt. Der Beschluss des Nationalrats ist darum richtig. Es braucht Massnahmen, um zu verhindern, dass Menschen nur wegen medizinischer Probleme in unser Land kommen.